18.05.2021 mit Update 25.05.2021 | Es wurde ja immer versprochen, dass Sportarten wie die Leichtathletik oder andere von der durchgehenden Nachweispflicht einer geringen epidemiologischen Gefahr (z.B. Testen) ausgeschlossen sind und dass diese nur für Sportarten gilt, bei denen es zu längerer Interaktion wie bei Mannschaftssportarten und Kontaktsportarten kommt.
Leider ist von diesen Präzisierungen in der sogenannten COVID-19-Öffnungsverordnung nichts mehr zu finden und so gilt diese Nachweispflicht für alle Sportarten (Testpflicht etc.), also auch für uns in der Leichtathletik. Auch der ÖLV zeigt sich in seinem Artikel darüber sehr irritiert.
Uns ist bewusst, dass die uns allen auferlegten Regelungen nicht den allgemeinen Ankündigungen und Versprechungen über Öffnungen und Erleichterungen entsprechen, außer dass wieder alle Altersklassen, auch Erwachsene, in Gruppen trainieren dürfen. Leider sind wir gezwungen, die nächsten Wochen damit zu leben.