07.02.2021 | Ein Update zu neuen COVID-19-bedingte Regelungen ab Montag, 08.02.: Die gestern Samstag angekündigten Erleichterungen bzgl. Sechsergruppen Minderjähriger gelten nicht!

Laut der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind "Zusammenkünfte von nicht mehr als vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger" wieder erlaubt.
Auch der ÖLV war in seiner Zusammenfassung der Ansicht, dass damit wieder Minderjährige in Kleingruppen von bis zu sechs Personen zuzüglich Trainer trainieren dürfen. Einer Aussendung von Sport Austria vom Sonntag, 07.02. zufolge gilt dies aber nur in privaten Haushalten und ist nicht auf Trainings anzuwenden. Siehe die Klarstellung des ÖLV.

Aus der Aussendung im Wortlaut:

Die aktuelle Verordnung sieht unter § 13 Abs 3 Z 10 wieder eine Ausnahme für Zusammenkünfte von max. vier Personen aus max. zwei Haushalten zzgl. max. sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger vor. Leider besagen die mitgelieferten rechtlichen Begründungen sowie die Auskunft des Krisenstabs des Gesundheitsministeriums, dass dies nicht auf Gruppenkurse umlegbar ist. Kleingruppentrainings sind somit weiterhin nicht möglich.

Weiters gilt abgesehen vom Mindestabstand von zwei Metern ab morgen die FFP2-Maskenpflicht auf Sportanlagen außer der eigentlichen Sportausübung selbst! Das gilt also beim Betreten und Verlassen der Anlage, beim Warten auf den Trainingsstart, für Trainer, die das Training der einzelnen Athleten beobachten etc.

Indoor bleibt die bisherige strenge Spitzensportler-Regelung für das Training in Innenräumen aktiv.

Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Einzeltraining von Vereinsmitgliedern in den Outdoorbereichen des BSFZ Südstadt erlaubt ist. Wir fordern jedoch auf, auf die Ermöglichung des Trainings für Leistungs- und Kaderathleten der U16+ aufwärts Rücksicht zu nehmen und im Zweifel diesen den Vortritt zu lassen. Dies gilt vor allem für die Kraftkammer, die nur von Athleten dieser "Kader- und Spitzensportlerregelung" und nur in Absprache und auf Organisation mit den Trainern benutzt werden darf.

Garderoben und Duschen des BSFZ Südstadt sind geschlossen und stehen nicht zur Verfügung.

Achtung: Das BSFZ hat generell geschlossen, außer für uns als Verein mit obigen Regelungen. Es ist also kein Training vereinsexterner Athleten möglich!

 

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