14.03.2021 | Die neueste COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (konsolidierte Fassung) ermöglicht uns das lange ersehnte Gruppentraining für Kinder und Jugendliche ab Montag, 15. März 2021 wieder!

Auf diese Nachricht haben wir wohl schon alle gewartet, aber es gelten natürlich einige Punkte zu beachten, über die wir euch hier informieren:

Gruppentraining für Kinder und Jugendliche unter 18

Ab Montag, 15.03. dürfen wir Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wieder in Gruppen zu maximal 10 Personen betreuen und ein Training im Freien anbieten.
Wir starten daher auch in der U12 und in der U14 wieder mit Gruppentrainings ab Dienstag, 16.03!
Die Gruppe U10/U12 trainiert dienstags und donnerstags von 18:00 bis 19:30 im Freien und wird auch während der Osterferien trainieren.
Weitere Details zur Wiederaufnahme des Trainings in diesen Gruppen erfolgen per Mailaussendungen der jeweiligen Gruppen!

Schnuppertraining

Schnuppertraining ist dienstags und donnerstags um 18:00 wieder möglich, sofern in der jeweiligen Gruppe die Gruppengröße(n) dies erlauben. Wir bitten um Verständnis, dass bestehende Mitglieder Vorrang haben.

Training für Erwachsene ab 18 Jahren bzw. für Spitzensportler

Für Erwachsene (18-Jährige und älter) ändert sich leider nichts! Es ist für sie weiter nur Einzeltraining gestattet!
Die Regelungen für Spitzensportler bleiben wie gehabt.

Tests oder FFP2-Maske für volljährige Trainer

Unsere volljährigen Trainerinnen und Trainer müssen "spätestens alle sieben Tage jeweils ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2" vorlegen, wie es in der Verordnung heißt, oder während des Trainings im Freien eine FFP2-Maske tragen (ein Indoor-Traiinng ist weiter nur Spitzensportlern vorbehalten).

Contact Tracing der anwesenden Personen

Die Trainingsgruppen sind verpflichtet, Contact Tracing zu betreiben und Anwesenheitslisten für die Trainingseinheiten zu führen. Laut Verordnung müssen diese Daten 28 Tage lang aufgehoben und danach unverzüglich gelöscht werden. Außerdem müssen diese Anwesenheitslisten inkl. Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsbehörde im Bedarfsfall übermittelt werden. Wir sammeln lediglich die notwendigsten Daten, um hier allen Datenschutzansprüchen gerecht zu werden.

Kein Zusehen beim Training

Wir bitten, die Kinder und Jugendlichen m BSFZ-Parkplatz zum Training zu entlassen bzw. zu übernehmen. Die jüngsten können auch auf die Anlage begleitet werden (max. 15 Minuten Verweildauer). Das Verweilen von Eltern, Erziehungsberechtigen, bringenden/abholenden Personen auf der Anlage während des Trainings ist nicht gestattet.

Allgemeine Regeln

Weiterhin ist zwischen allen Anwesenden ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, der bei der Trainingsausübung nur kurzfristig unterschritten werden. Wir verzichten natürlich weiterhin auf Händeschütteln, Umarmungen etc.

Kinder und Jugendliche müssen beim Betreten und Verlassen der Anlage einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Erwachsene (18+) eine FFP2-Maske.

Athletinnen und Athleten, die Krankheitssymptome jedweder Art aufweisen, dürfen nicht am Training teilnehmen!

 

 

Weitere Details findet ihr auch im entsprechenden Artikel des ÖLV.

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